E-Rechnung einführen: Pflicht erfüllen und Buchhaltung digitalisieren

Die E-Rechnung im B2B ist Pflicht. Ich prüfe, was Ihr Unternehmen jetzt braucht, richte Empfang und Erstellung ein und verbinde Ihre Buchhaltung, damit Rechnungen ohne Abtippen verarbeitet werden.

Was gilt bei der E-Rechnung in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Das Ausstellen wird schrittweise Pflicht:

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF per E-Mail zählt nicht als E-Rechnung. Stand: November 2026. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung – bitte stimmen Sie Details mit Ihrer Steuerberatung ab.

Was ich für Sie umsetze

Bestandsaufnahme

Kann Ihre aktuelle Rechnungs- und Buchhaltungssoftware E-Rechnungen empfangen und erstellen? Was muss geändert oder ersetzt werden?

E-Rechnungen empfangen

Eigener Eingangskanal (z. B. rechnungen@ihre-firma.de), Anzeige und Prüfung der Rechnungsdaten und Weitergabe an Buchhaltung oder Steuerberatung.

E-Rechnungen erstellen und versenden

Einrichtung in Programmen wie Lexoffice oder sevDesk oder – wenn Sie eigene Abläufe haben – als Anbindung an Ihre bestehende Software.

Buchhaltung anbinden

Schnittstellen zu DATEV und anderen Buchhaltungsprogrammen, damit Belege automatisch übernommen werden.

Ordnung und Ablage

Strukturierte Ablage Ihrer Belege, abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer Steuerberatung.

Einweisung

Kurze, praxisnahe Schulung für Sie und Ihr Team, damit der neue Ablauf im Alltag funktioniert.

Ablauf

  1. Prüfen

    Welche Rechnungen empfangen und schreiben Sie, mit welcher Software?

  2. Planen

    Passende Lösung auswählen, Fristen berücksichtigen, mit der Steuerberatung abstimmen.

  3. Einrichten

    Empfang, Erstellung und Schnittstellen in Betrieb nehmen und testen.

  4. Betreuen

    Bei Fragen und Änderungen bin ich weiterhin Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja, empfangen müssen alle Unternehmen können. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG ausgenommen. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Für den Empfang gilt: Seit 2025 muss jedes Unternehmen auch strukturierte E-Rechnungen verarbeiten können. Eine reine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen, siehe oben.

Gilt die E-Rechnung auch gegenüber Privatkunden?

Nein. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Für Privatkunden bleibt es bei den bisherigen Regeln.

Welche Software brauche ich?

Das hängt von Ihrem Betrieb ab. Für viele kleine Unternehmen genügt ein Online-Buchhaltungsprogramm mit E-Rechnungs-Funktion. Ich empfehle herstellerneutral, was passt, und richte es ein.

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