Die E-Rechnung im B2B ist Pflicht. Ich prüfe, was Ihr Unternehmen jetzt braucht, richte Empfang und Erstellung ein und verbinde Ihre Buchhaltung, damit Rechnungen ohne Abtippen verarbeitet werden.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Das Ausstellen wird schrittweise Pflicht:
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF per E-Mail zählt nicht als E-Rechnung. Stand: November 2026. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung – bitte stimmen Sie Details mit Ihrer Steuerberatung ab.
Kann Ihre aktuelle Rechnungs- und Buchhaltungssoftware E-Rechnungen empfangen und erstellen? Was muss geändert oder ersetzt werden?
Eigener Eingangskanal (z. B. rechnungen@ihre-firma.de), Anzeige und Prüfung der Rechnungsdaten und Weitergabe an Buchhaltung oder Steuerberatung.
Einrichtung in Programmen wie Lexoffice oder sevDesk oder – wenn Sie eigene Abläufe haben – als Anbindung an Ihre bestehende Software.
Schnittstellen zu DATEV und anderen Buchhaltungsprogrammen, damit Belege automatisch übernommen werden.
Strukturierte Ablage Ihrer Belege, abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer Steuerberatung.
Kurze, praxisnahe Schulung für Sie und Ihr Team, damit der neue Ablauf im Alltag funktioniert.
Welche Rechnungen empfangen und schreiben Sie, mit welcher Software?
Passende Lösung auswählen, Fristen berücksichtigen, mit der Steuerberatung abstimmen.
Empfang, Erstellung und Schnittstellen in Betrieb nehmen und testen.
Bei Fragen und Änderungen bin ich weiterhin Ansprechpartner.
Ja, empfangen müssen alle Unternehmen können. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG ausgenommen. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Für den Empfang gilt: Seit 2025 muss jedes Unternehmen auch strukturierte E-Rechnungen verarbeiten können. Eine reine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen, siehe oben.
Nein. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Für Privatkunden bleibt es bei den bisherigen Regeln.
Das hängt von Ihrem Betrieb ab. Für viele kleine Unternehmen genügt ein Online-Buchhaltungsprogramm mit E-Rechnungs-Funktion. Ich empfehle herstellerneutral, was passt, und richte es ein.
Excel ablösen, Papierprozesse digitalisieren, Systeme verbinden – maßgeschneiderte Software statt Abo.
Professionelle Adressen wie info@ihre-firma.de, inkl. Umzug, Spamschutz und Geräte-Einrichtung.
Wartung, Backup, Zugangsschutz und Support aus einer Hand – für Unternehmen in ganz Deutschland.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich mit einer ehrlichen Einschätzung und einem konkreten Vorschlag.
Kontakt aufnehmenVon Brandenburg aus für Unternehmen in ganz Deutschland
Digitale Leistungen lassen sich größtenteils per Videocall, Telefon und E-Mail erledigen – deshalb arbeite ich für Kunden in ganz Deutschland. Wie wir konkret zusammenarbeiten, klären wir je nach Einsatz. Ein persönlicher Termin vor Ort ist in Neuruppin, Brandenburg und Berlin nach Absprache möglich, in anderen Regionen auf Anfrage.